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Die Debatten um das Recht auf Abtreibung in Deutschland begannen mit der Einführung des §218 im Jahr 1871. Vor allem Frauen stritten seitdem für ihr Recht auf selbstbestimmte Entscheidung für oder gegen das Austragen einer Schwangerschaft.
Phasen intensiven Kampfes gegen den §218 StGB wurden abgelöst von Phasen relativer Ruhe. Seit Ende der 1990er Jahre ist jedoch eine bemerkenswerte Stille um das Thema Abtreibung zu beobachten. Nicht nur, dass es keine lautstarken Großdemonstrationen für die Abschaffung des §218 mehr gibt. Das Thema wird insgesamt verschwiegen – im privaten, im politischen, im gesamtgesellschaftlichen Raum.